Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für Feriënhausvermietung über Woestyn-Immobilia BV (Ausgabe 2020/01)

 
1.   Begriffsbestimmungen
  1. Mieter: eine natürliche oder juristische Person die mit der Mietagentur einen Buchungsvertrag für eine Ferienunterkunft abschliesst. Der Mieter ist berechtigt vertragliche Verplichtungen einzugehen und hat die erforderliche Berechtigung für die Mitmieter zu handeln.
  2. Mitmieter: die zusammen mit dem Hauptmieter in der Unterkunft verbleiben.
  3. Mitagentur: Woestyn-Immobilia BV, Leopoldlaan 19 in 8420 De Haan ( ond.nr.0416.908.275), vertreten durch Filip Degroote und/oder Inge Van Tilborgh, geschäftsführer.
  4. Unterkunft: Die Unterkunft die der Mieter vorübergehend von der Mietagentur gemietet hat, inkl. Grundstück und Nebengebäude. Nachfolgende Liste der Unterkünfte ist nicht erschöpfend: Einzimmerapartment (Studio), (Ferien)wohnung, Haus , Villa,...
2.   Anwendungsgebiet der Allgemeinen Bedingungen
  1. Die derzeit gültigen Allgemeine Bedingungen gelten für alle Buchungen, die über die Mietagentur abgeschlossen werden und sind von allen Mietern (Haupt- und Mitmieter) strikt einzuhalten. Letztere werden Dritte; die sich mit Ihrer Zustimmung in der Ferienunterkunft befinden, diese allgemeinen Bedingungen ebenfalls auferlegen.
  2. Abweichungen dieser allgemeinen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen Mietagentur und Mieter(n) und Mitmieter(n)festgelegt wurden.
  3. Die Algemeine Bedingungen können zur jeder Zeit von der Mietagentur angepasst werden. Lediglich die in den Mietverträgen genannte Ausgabe der allgemeinen Bedingungen ist die gültige. Ausschlaggebend ist das Datum des Mietvertrages.
  4. Bei Abschluss der Buchungsvereinbarung erklären die Mieter sich mit den Allgemeinen Bedingungen einverstanden.
  5. Die Mieter tragen selber die Verantwortung um von geltenden Allgemeinen Bedingungen Kenntnis zu nehmen.
  6. Die Algemeinen Bedingungen werden zusammen mit dem Buchungsvertrag den Mietern zugeschickt. Beide sind unlösbar miteinander verbunden.
3.   Der Buchungsvertrag
  1. Der Buchungsvertrag kommt zwischen der Mietagentur und dem Mieter zustande.
  2. Der Buchungsvertrag kommt zustande indem einerseits der Mieter eine Buchung macht und anderseits die Mietagentur diese bestätigt.
  3. Da die Mietagentur kein Eigentümer der vermieteten Unterkunfte ist, kann diese auch nicht haftbar gemacht werden für etwaige verkerhrte oder unvollständige Auskunft aufgrund einer verkehrten oder unvollständigen Auskunft seitens des Eigentümers.
  4. Die Mietagentur ist berechtigt, eine Buchung zu weigern, ohne Angabe von Gründen.
4.   Mietpreis und Zahlungsbedingungen
  1. Der Mieter zahlt alle Beträge die sich auf die Buchung der Unterkunft beziehen direkt an die Mietagentur.
  2. Die Mietsumme erhalt: den Mietpreis für den Unterkunft, die Buchungskosten, Verbrauchskosten für Heizung, Strom und Wasser, Kosten für WIFI/WLAN-Anschluss (falls dies der in der Unterkunft vorhanden ist) und die Endreinigung. Neben die Mietsumme zahlt die Mieter eine Kaution, die nach dem Verbleib zurückerstattet wird. Diese kann je nach Art der Unterkunft unterschiedlich sein. Die Kaution wird dem Mieter innenhalb eines Monat nach seiner Abfahrt zurückerstattet., vorausgesetzt, dass keine Schäden an der Unterkunft und der Einrichtung entstanden sind und der Mieter seine sämtlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
  3. Im Mietpreis ist weder eine Reise- oder Gepäckversicherung, noch eine Stornierungsversicherung enthalten.Innenhalb 8 Kalendertage nach Versand des Buchungsvertrages ist vom Mieter eine Anzahlung von 30% des Mietpreises zuzüglich der Kaution auf das Bankkonto der Mietagentur zu überweisen. Das Konto ist im Buchungsvertrag zurückzufinden. Zahlung des vollständigen Saldo ist spätestens 6 Wochen vor Anfang des Mietzeitraums auf das gleiche Konto zu überweisen.
  4. Bei Buchungen innerhalb des 6-wöchigen Zeitraums vor Anfang der Mietperiode istder Gesamte Betrag inklusieve Kaution innerhalb 8 Kalendertage nach Versand des Buchungsvertrages auf das Konto der Mietagentur zu überweisen. Falls der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist die Mietagentur berechtigt, die Buchungsvereinbarung zu annullieren und den Zugang zur Unterkunft zu verweigern. In diesem Fall schuldet der Mieter Stornierungskosten wie unter Punkt 5. erwähnt.
5.   Stornierung
  1. Der Mieter kann eine Buchung stornieren gehen Zahlung der nachfolgendenstornokosten:
    • bei Stornierung bis zum 42 Tag vor dem Anreisetag: 30% des Mietpreises
    • bei Stornierung ab dem 42 Tag bis zum 28. Tag vor dem Anreisetag: 60% des Mietpreises
    • bei Stornierung ab dem 28 Tag vor dem Anreisetag: 90% des Mietpreises
    • bei Stornierung am Anreisetag oder bei frühzeitiger abfart: den vollen Mietpreis
  2. Der Wunsche zur Auflösung des Buchungsvertrages muss der Mietagentur schriftlich zugestellt werden.
  3. Im Falle ein Stornierung wegen höherer Gewalt seitens der Mietagentur, wird sie Agentur dem Mieter einen Gutschein in Höhe des bereits bezahlten Betrageszur verfügung stellen, eventuell abzüglich einer Verwaltungsgebühr. Sollte der Mieter den Gutschein nicht annehmen wollen, gelten die o.g. Stornierungsbedingungen.
6.   Ankunft und Abfahrt
  1. Der Mieter kann am Anreisetag den Schlüssel bei der Mietagentur zwischen 15 und 18 Uhr abholen. Falls der Mieter den Schlüssel ausserhalb dieses Zeitraums abholen möchte, muss er rechtzeitig vorab die Mietagentur hiervon in Kenntnis setzen, damit eine passende Reglung getroffen werden kann.
  2. Am tag der Abfahrt muss der Schlüssel spätestens bis 10Uhr bei der Mietagentur zurückgegeben werden.
7.   Mängel an der Unterkunft, Beschwerden und Haftung
  1. Vom Mieter festgestellte Mängel an der Unterkunft müssen der Mietagentur innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft gemeldet werden. Nach Ablauf dieser 24 Stundendarf die Mietagentur davon ausgehen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat und er hierfür Art. 7.2 haftbar gemacht werden kann.
  2. Der Mieter verhaftet für jeder Verlust und/oder jede Beschädigung die wärend der Mietperiode infolge des Aufenthalts entstehen, unabhängig davon ob dieser Schaden verursacht wurde durch Handeln oder Unterlassung des Mieters/Mitmieters, durch Dritte die sich mit Erlaubnis  des Mieters/Mitmieters in dr Unterkunft befinden, oder durch Tiere oder Sachen in Ihrer Verantwortung.
  3. Der Mieter haftet völlig für Handlungen und Schäden(u.a. für Geldstrafen) bei illegalen Downloads aus dem internet und durch illegales Verbreiten via Internet.
  4. Falls der Mangel dem Mieter nicht zuzuschreiben oder auf den Zustand der Unterkunft zurûckzuführen ist, und die Unterkunft deshalb dem Mieter nicht den Genuss verschafft, den dieser aufgrund des Buchungsvertrages erwarten durfte, hat die Mietagentur den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Der Mieter muss diesen Mangel sofort bei der Mietagentur melden und dieser jederzeit die Gelegenheit geben eventuelle Mängel zu besietigen.
  5. Ein Mangel der wärend des Aufenthalts des Mieters durch die Mietagentur hätte behoben  werden können, aber erst beim oder nach dem Verlassen der Unterkunft durch den Mieter gemeldet wird, berechtigt nicht zum Schadenersatz.
8.   Hausregeln
  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung der Residentz, des Ferienparks und des Eigentümers der Unterkunft zu respektieren.
  2. Zusätzlich wird der Mieter nachfolgende Regeln und Absprachen mit der Mietagentur strikt einhalten:
    • Haustiere sind innerhalb der Unterkunft nicht zugelassen, es sei denn, dass dies ausdrüklich im Werbetext und /oder in der Buchungsbestätigung erwähnt wird.
    • ​​​​​​​Es ist strengstens verboten innerhalb der Unterkunft zu rauchen.
    • Frittier- und Fonduegeräte mit Fett sind in der Unterkunft nicht erlaubt.
    • Es ist nicht erlaubt Betten und Bettdecken ohne Bettwäsche zu benutzen.
    • Parken ist nur auf dem zur Unterkunft gehörenden Parkplatz erlaubt.
    • Die angegebene Maximum Belegung der Unterkunft darf vom Mieter auf keinen Fall überschritten werden.
          Jede Verletzung einer dieses Vorschriften hat sofort die Einbehaltung der Kaution als Schadenersatz zur Folge.
  • Am Ende des Aufenthalts muss die Unterkunft wie folgt zurückgelassen werden:
    • Die Küche und die  Küchenschränke müssen sauber sein. Alle Maschinen und Geräte müssen gereinigt und/oder ausgeräumt sein.
    • Die Unterkunft muss besenrein sein.
    • Die  Heitzung muss bei Abfahrt ausgestaltet werden.
    • Müll muss abgeführt sein.
    • Alle Fenster müssen geschlossen und alle Aussentüren müssen verschlossen sein. 
          Falls die Unterkunft nicht gemäss den Hausregeln zurückgelassen wurde, können hierfür zusätzliche Kosten angerechnet werden.
9.   Auslösung des Buchungsvertrages
  1. Die Mietagentur ist berechtigt den Buchungsvertrag schriftlich oder pro E-mail sofort aufzulösen und die unverzügliche Räumung der Unterkunft zu fordern, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für die Unterkunft ernsthaft verletzt, wenn er mehr oder andere Personen und /oder Tiere in der Unterkunft unterbringt als vertraglich erlaubt, wenn er Schäden an der Unterkunft oder am Haurrat verursacht, wenn er fûr andere ein grosses Ärgernis ist (z.B. durch Lärmbelästigung), oder anderweitig seinen Pflichten als guter Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung (eines Teils) der Mietsumme.
  2. Falls die Mietagentur die Unterkunft infolge von Umständen, die ihm nicht zuzuschreiben sind, nicht oder nicht mehr zur Verfügung stellen kann, ist die Mietagentur berechtigt den Buchungsvertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall, eventuell im Verhältnis der bereits in Anspruch genommenen Tage, seine Mietsumme zurück, hat aber keinen Anspruch auf irgendeinen Kosten-oder Schadenersatz. Die Mietagentur wird sich in einem solchen Fall bemühen dem Mieter eine möghlichst gleichwertige Alternative für denselben oder einen anderen Zeitraum anzubieten.
10.   Schlussbestimmungen
  1. Der Mieter garantiert dass die von ihm/ihr abgegebenen Daten über sich und gegebenfalls über seine /ihre Mitmieter korrekt sind.
  2. Es ist dem Mieter nicht erlaubt die Unterkunft weiter zu vermieten, von Drittennutzen zu lassen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Mieter muss der Mietagentur und /oder einem von ihr beauftragten Monteur jederzeit Zugang zur Unterkunft geben zur behebung dringender Mänge.
  4. Für diese Allgemeinen Bedingungen, den Buchungsvertrag, sowie für alle anderen Buchungen, Angebote, Korrespondenz und Vereinbarungen mirt der Mietagentur und für alle ihre Dienste gilt ausschiesslich belgisches Recht.